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Welche Bestimmungen zu Ruten und Haken gibt es an Angelgewässern?

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Welche Bestimmungen zu Ruten und Haken gibt es an Angelgewässern?

  • Wittensee – Raubfisch: 3 Ruten mit je 1 Haken, toter Köderfisch, Blinker, Wobbler
  • Wittensee – Bootsangeln: 2 Ruten je 1 Haken Schleppangeln nur mit 1 Rute
  • Nord-Ostsee-Kanal (NOK): 3 Ruten mit je 1 Haken
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Mai 2
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